Vermietung und Verkauf in Zeiten von Corona?

Viele Eigentümer von Immobilien stehen derzeit vor einem erheblichen Problem: Wie kann ich eine leerstehende oder gekündigte Wohnung nachvermieten und dabei nicht nur die Vorgaben der Kontaktsperre einhalten, sondern auch mich selber und die derzeitigen Mieter bestmöglich gegen eine Infektion mit Covid19 schützen? Je nachdem, wie lange Wohnungen oder Häuser dann leer stehen, kann dies zu wirtschaftlichen Problemen, Finanzierungsproblemen mit der Bank aber auch zu Wertverlust in der Wohnung führen. Insbesondere für Vermieter und Eigentümer, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Lage auf die Mietzahlung oder einen Verkaufserlös angewiesen sind, ist das eine schwierige Lage.

Bringen Sie sich und Ihre Mieter nicht in Gefahr! Wir haben ein Verfahren entwickelt, mit dem wir Ihnen unter Einhaltung aller aktuellen Auflagen neue Mieter oder Käufer vermitteln – ohne dass dadurch ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht. Trotzdem sind wir mit diesem Verfahren in der Lage sicherzustellen, dass Sie bei Auswahl potentieller Miet- oder Kaufinteressenten und bei den erforderlichen Sicherheiten keine Abstriche machen müssen.

Wie funktioniert das Verfahren?

  • Wir sprechen mit Ihnen einen Besichtigungstermin ab – bei diesem sollte idealerweise nur eine Person im Haushalt anwesend sein.
  • Zudem bitten wir Sie, vor dem Termin die Wohnung/das Haus gut zu lüften
  • In diesem Termin nehmen wir das Objekt mit einer 360° Kamera und per Video auf – dabei wird von uns nur eine Person vor Ort sein. Wir achten auf persönlichen Abstand, tragen entsprechende Schutzausrüstung und werden selber mit keinem Objekt in der Wohnung in Kontakt kommen
  • Im Anschluss erstellen wir ein hochwertiges Exposé, einen virtuellen Rundgang sowie eine virtuelle geführte Videobesichtigung des Objekts
  • Sie haben die Gelegenheit, das gesamte Exposé zu sichten und freizugeben. Bei Bedarf nehmen wir Teile raus oder machen diese an den gewünschten Stellen unkenntlich
  • Die komplette Abwicklung danach führen wir vollumfänglich online durch: Virtuelle Besichtigungen mit Interessenten, Schriftverkehr per Mail und Gespräche mit den potentiellen Mietern / Käufern und Ihnen per Videotelefonie (dazu brauchen sie lediglich einen Computer mit Kamera)
  • Die Vertragsunterlagen übermitteln wir digital und lassen diese online zeichnen
  • Im Falle eines Verkaufs: Den Notartermin bereiten wir ebenfalls online vor

Sprechen Sie uns gerne an – wir bieten die digitale Vermarktung für Häuser und Wohnungen in den Bereichen Köln und Rhein-Erft Kreis an.

Auflagen / Für wen ist das Verfahren gedacht?

Generell ist das Angebot für alle Eigentümer gedacht. Wir hoffen, darüber Eigentümern helfen zu können, keine wirtschaftlichen Schäden durch die Corona-bedingten Restriktionen zu erleiden und gleichzeitig einen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie leisten zu können. Insbesondere hoffen wir natürlich, dass Eigentümer, die einer Risikogruppe angehören, durch diese Abwicklung besonders geschützt werden.

Einzige Voraussetzung für die Annahme dieser Dienstleistung ist: Die aktuellen Bewohner des Objektes sind nicht ansteckungsverdächtig bezüglich Covid 19 (d.h. es ist nicht anzunehmen, dass sie Krankheitserreger aufgenommen haben – insbesondere über den Kontakt zu anderen Erkrankten) und stehen nicht in angeordneter Quarantäne.

  29. März 2020
  Kategorie: Allgemein